Wie ist der Ablauf bei einen Mieterwechsel und was ist zu beachten?
Was die meisten Mieter nicht wissen: wenn sie kündigen, müssen sie dies trotz Internet und multifunktionalen Handys auch heute noch klassisch auf schriftlichem Wege per Brief tun. Eine E-Mail und selbst ein Fax reichen nicht aus. Rechtlich nicht unerheblich: alle Beteiligten, die den Mietvertrag unterschrieben haben, müssen auch die Kündigung wieder unterschreiben. Dies ist v.a. für all diejenigen wichtig zu beachten, die bei der Anmietung Bürgen eingesetzt haben, wie zum Beispiel die Eltern. Liegt die Kündigung vor, macht Paul Juul einen Termin zur Wohnungsbesichtigung aus, um zu prüfen, ob die Wohnung von Mieterseite in einem angemessenen Zustand hinterlassen wird oder ggf. noch (Schönheits-)Reparaturen auszuführen sind. Wir von Paul Juul nutzen diese Gelegenheit aber vor allem, um zu schauen, ob vor der Neuvermietung Instandsetzung- oder Modernisierungsarbeiten vorgenommen werden sollen.
Rechtlich immer auf neustem Stand sein
Für uns als Verwaltung ist es unabdingbar, das aktuelle Mietrecht zu kennen. Dies ändert sich erfahrungsgemäß sehr oft – übrigens tendenziell zu Gunsten der Mieter. Rechtliches Know-how ist daher unabdingbar. Bei der Vermarktung stellen wir unsere Mietobjekte mittlerweile ausschließlich online zur Verfügung. Dies hat den großen Vorteil, dass potentielle Mieter dank der Fotos die Wohnung gleich im wahrsten Sinne des Wortes „vor Augen haben“. Nach der Besichtigung der Interessenten – dies kann von uns allein oder mithilfe eines Maklerbüros geschehen –, ist es uns bei Paul Juul sehr wichtig, die neuen Mieter zu treffen. So können sich beide Seiten im persönlichen Gespräch am besten kennenlernen.
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Wolfgang Degner
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